Verbesserungen in der Förderung „Wohneigentum für Familien“

Verbesserungen in der Förderung „Wohneigentum für Familien“

Ab dem 16.10.2023 verbessert die KfW im Auftrag des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen die Förder­bedingungen des Kredits „Wohn­eigentum für Familien“. Die Verbesserung ist Teil des Maßnahmen­pakets der Bundes­regierung zur Unter­stützung des Wohnungs­baus in Deutschland.

Die Grenze des zu versteuernden Jahres­einkommens wird für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommens­grenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro. Die Kredit­höchst­beträge werden um bis zu 35.000 Euro angehoben.

Maximale Kredit­beträge für die Förder­stufe „Klima­freundliches Wohn­gebäude“

  • 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 220.000 Euro

Maximale Kredit­beträge für die Förder­stufe „Klima­freundliches Wohn­gebäude – mit QNG“

  • 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro­
  • ab 5 Kinder: 270.000 Euro­

 

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