Kündigung von teuren Immobilienkrediten
Kündigung von teuren Immobilienkrediten – Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nach §489 BGB
Bei einem grundbuchbesicherten Immobiliendarlehen, mit einer Festzinsschreibung länger als 10 Jahre, sieht das BGB eine Sonderkündigungsrecht nach §489 vor. Nur dem Darlehensnehmer steht dieses Recht zu und erlaubt ihm eine vorzeitige Auflösung des Darlehens durchzuführen. Wichtig ist hierbei, dass dieses Recht erst 10 Jahren nach Vollauszahlung greift und eine 6-monatige Kündigungsfrist beinhaltet. Das Darlehen kann somit nach 10 Jahren + 6 Monate ganz oder teilweise zurückgeführt werden ohne das Vorfälligkeitszinsen entstehen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Berechnung Ihrer Zinsersparnis bei der Auswahl von über 400 regionalen sowie überregionaler Bankpartner. Hierbei ermitteln wir den tagesaktuellen Wert Ihrer Immobilie und sichern Ihnen somit den optimalen Zinssatz für Ihre Anschlussfinanzierung