Bausparprämie ab 2021 - 10% staatliche Förderung!

Höhere Bausparprämie ab 01.01.2021

Ab dem 01.01.2021 steigt die Wohnungsbauprämie auf 10%. Somit erhalten ledige einen jährlich geförderte Sparleistung von 700,00 Euro, verheirate in Höhe von 1.400 Euro. Die Einkommensgrenzen um die Förderung zu erhalten wurden ebenfalls auf 35.000 Euro (ledige) und 70.000 Euro (verheirate) angehoben. Maßgeblich ist hier das zu versteuernde Einkommen.

Durch den Abschluss eines Bausparvertrags in welchen die staatlichen Förderungen integriert werden können sind die flexibel in den Verwendungsmöglichkeiten:

  • Grundstückskauf
  • Wohneigentum bauen oder kaufen
  • Energetische Modernisierungen (z.B. Fassadeneindämmung, neue Fenster, neue Heizung)
  • Wohnkomfort erhöhen (z.B. Wintergarten, altersgerechter Umbau, Gartenanlage)
  • Renovierungs-Vorhaben (z.B. Malerarbeiten, Bäder, Küche, Fußböden)

Praxistipp:

Viele Arbeitgeber gewährleisten zusätzlich einen Zuschuss für vermögenswirksame Leistungen. Kombinieren Sie die Förderungen und sprechen Sie uns an. Wir ermitteln gemeinsam aus einer Vielzahl von Fördermöglichkeiten die passende Lösung für Sie und stellen die Beantragung der Fördergelder sicher.

 

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