Baukindergeld – Verlängerung bis zum 31.März 2021

Bundesregierung beschließt verlängerte Antragstellung!

Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung der KfW und beläuft sich auf 12.000€ pro Kind. Die Auszahlung erfolgt jährlich mit 1.200€ über 10 Jahre hinweg. Beim Neubau sowie beim Kauf kann das Baukindergeld bei der KfW beantragt werden und dient für Familien als finanzielle Unterstützung.

Wer hat Anspruch auf das Baukindergeld:

  • Das Bruttojahreseinkommen inkl. Kind darf sich auf max. 90.000€ belaufen. Je weiteres Kind dürfen 15.000€ hinzugerechnet werden
  • Für Kinder unter 18 Jahren, die Kindergeldanspruch haben und im selben Haushalt wohnen
  • Das neu bezogene Objekt zum Zeitpunkt der Beantragung die einzige Immobilie ist
  • Die Immobilie muss bis einschließlich 31.03.2021 vertraglich übernommen werden
  • Die Meldebestätigung sowie ein Grundbuchauszug sind als Nachweis entscheidend, ob die Fristen eingehalten wurden

Verwendung des Baukindergeldes:

  • Jährliche Sonderzahlung in das abgeschlossene Finanzierungsdarlehen
  • Ansparung auf einem Bausparvertrag, um sich Zinssicherheit einzuräumen und das bestehende Darlehen langfristig abzulösen.

Ein kostenloser vorab Check, ob ein Anspruch auf das Baukindergeld besteht, ist auf der offiziellen KfW Seite möglich:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Förderprodukte/Baukindergeld-(424)/

 

 

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