Baufinanzierung in Corona Zeiten- so geht’s weiter!

Veränderungen am Markt:

Welche Auswirkungen hat die Corona-Krise auf eine Baufinanzierung? Die am Markt erkennbaren Veränderungen haben wir im aktuellen Artikel einmal zusammengefasst.  

Zinsentwicklung:

Seit Anfang 2021 steigen die Bauzinsen zwar leicht, aber stetig bei sämtliche Zinsbindungen an. Trotz der sehr niedrigen Leitzinsen der Europäische Zentralbank ist eine Zinsentwicklung erkennbar. Mit zunehmender Verschuldung Deutschlands, die die wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie abfangen soll, ist eine weitere Aufwärtsbewegung der Zinsen möglich– allerdings im überschaubaren Rahmen.

Immobilienpreise und erforderliches Eigenkapital:

Durch die ansteigenden Immobilienpreise können maßgebliche Abweichungen zwischen interner Immobilienbewertung der Banken und Kaufpreis entstehen. Oftmals sind Kostenunterschiede von 15-25% erkennbar, die dann aus Eigenkapital abgedeckt werden müssen. So wird der Eigenkapitaleinsatz immer wichtiger, daher empfehlen wir weiterhin zu den Erwerbsnebenkosten 10-20% vom Kaufpreis aus Eigenmitteln beizusteuern.

Tilgung und Zinsbindung:

Gerade zu Niedrigzinszeiten ist eine hohe Anfangstilgung empfehlenswert, um die Gesamtlaufzeit des Kredits zu verringern. Zudem können sich die Zinsen auch durch eine höhere Tilgung verbessern. Oftmals wird eine 2%tige Tilgung gewährt, wodurch die Darlehenslaufzeit über 35 Jahre liegt. Nur eine Änderung auf 2,5% oder 3% können bereits Zinsvorteile bringen.

Die Auswahl der Zinsbindung ist abhängig davon, wie die Zukunftsplanung des Kunden aussieht. Steht in naher Zukunft ein Immobilienverkauf an oder wird eine Versicherung fällig, ist eher eine kurzfristige Zinsbindung ratsam. Falls eine Immobilie dauerhaft gehalten werden soll und parallel das zukünftige Zinsänderungsrisiko reduziert werden soll, ist eine lange Zinsbindung ratsam.

Kurzarbeit oder Arbeitslos?

Während der durchschnittlichen Darlehenslaufzeit einer Baufinanzierung von 20 bis 35 Jahren kann es leider passieren, dass der Darlehensnehmer seine Tätigkeit unverschuldet verliert und daher nicht mehr in der Lage ist, seine Darlehensraten zu bedienen. Auch die derzeitige Corona Krise sorgt für Gehaltskürzungen durch Kurzarbeitergeld oder für Entlassungen. Die Angst vor einer möglichen Arbeitslosigkeit sollte jedoch kein Hindernis sein, sich den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Um das Risiko abzusichern gibt es Versicherungen, die bei einer Arbeitslosigkeit greifen und somit die Raten komplett und anteilig übernehmen.

Grundsätzlich darf die Bank ihr Recht auf Versteigerung der Immobilie nicht unmittelbar nach Eintreten der Arbeitslosigkeit geltend machen. Kommt es während der Zurückzahlung der Baufinanzierung zu einer Arbeitslosigkeit des Kunden gilt es zunächst einen kühlen Kopf zu bewahren und umgehend das Gespräch mit der Bank zu suchen, um zu verhindern, dass Zahlungsrückstände entstehen. Das gleiche gilt für Kunden, die sich in Kurzarbeit befinden und daher ein geringes Einkommen zur Verfügung haben. Bei einer Rücklastschrift werden die Kunden vertragsbrüchig und so darf die Bank Ihr Recht auf Versteigerung ausüben. In der Regel bieten die Bankinstitute an, die bisherige Rate der Baufinanzierung vorübergehend auf den veränderten finanziellen Spielraum des Kunden zu reduzieren. Auf diese Weise wird zwar die restliche Laufzeit der Immobilienfinanzierung verlängert, jedoch bleibt der Kunde in der Lage, seinen Darlehensvertrag mit der Bank einzuhalten. Darüber hinaus können arbeitslose Eigenheimbesitzer überprüfen lassen, ob sie der gesetzliche Anspruch (gem. §1 WoGG) besteht, zusätzlich zum Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Hartz4) bei der örtlichen Wohngeldstelle einen Antrag auf Lastenzuschuss zu stellen.

Um eventuelle Zahlungsschwierigkeiten aufgrund einer plötzlichen Arbeitslosigkeit vorzubeugen, ist es für Kunden insbesondere bei der Aufnahme von Darlehen mit hohen Summen und langen Laufzeiten empfehlenswert, sich gegen derartige Ausfälle abzusichern. Um die planmäßige Zurückzahlung auch mit einem gekürzten Einkommen oder bei einer Arbeitslosigkeit weiterführen zu können, sollten sich Kunden bei der Darlehensaufnahme überlegen, ob eine Ratenschutzversicherung in Frage kommt. Wer eine solche Ratenschutzversicherung abschließt, sollte sich jedoch stets bewusst sein, dass diese Versicherung mit erheblichen Kosten einhergehen kann.

Die geänderte Verbraucherkreditrichtlinie aus dem Jahr 2010 ist es jedoch Banken nicht erlaubt, die Vergabe einer Baufinanzierung an den Abschluss einer Versicherung zu koppeln. Der Abschluss der Versicherung darf daher niemals als sogenannter „verbundener Vertrag“ Voraussetzung für die Aufnahme der Baufinanzierung sein.

Unser Tipp: Grundsätzlich sollte die monatliche Belastung einer Baufinanzierung so angesetzt werden, dass eine kurze Zeit der Arbeitslosigkeit für den Kunden kein finanzielles Problem darstellt. Falls doch ein erwartender Einbruch erfolgt, empfiehlt sich einen finanziellen Puffer von ein bis zwei Monatsgehältern auf die Seite zu legen, um gegen einen derartigen Schicksalsschlag abgesichert zu sein. Kommt es in diesem Fall zu einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers, können die Raten aus den Ersparnissen bezahlt werden und es bleibt ausreichend Zeit, die monatliche Rate gemeinsam mit der Bank auf die neue Finanzsituation des Verbrauchers anzupassen.

Alternativ wäre auch ein vertraglich geregelter Tilgungssatzwechsel empfehlenswert, sodass Sie die Ratenanpassungen eigenständig vornehmen können. Wie oft ein Ratenwechsel möglich ist und welche Kosten damit verbunden sind, bestimmt zwar die Bank, vereinfacht aber Ihre eigene Gestaltung der Finanzierung.

Nutzen Sie unser Know-how. Wir beraten Sie gerne individuell über die Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Investitionsvorhaben.

 

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