Neuregelung zur Aufteilung von Maklerprovisionen zum 23.12.2020
Neues Gesetz - Käufer werden bessergestellt bei den Maklergebühren!
Eine Maklercourtage kann zwischen rund 3,57% bis 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer betragen.
Die Änderung zur Teilung der Maklercourtage trat am 23.12.2020 in Kraft. Zukünftig erfolgt die Halbierung der Maklerkosten, sodass der Verkäufer die Hälfte der vereinbarten Maklercourtage übernimmt. Die andere Hälfte ist vom Käufer zu bezahlen. Das neue Gesetz dient als Entlastung des Eigenkapitals und erleichtert somit Kunden einen Immobilienkauf leichter zu umzusetzen. In unserem Beispiel liegt die Ersparnis bei 10.710 Euro.
Bisheriges Beispiel (bis zum 22.12.2020):
Objekt in Berlin - Kaufpreis 300.000 Euro
6% Grunderwerbsteuer
2% Notar und Gerichtskosten
7,14% Maklercourtage
= Gesamte Nebenkosten = 45.420 €
Beispiel ab dem 23.12.2020 mit Maklercourtageaufteilung
Objekt in Berlin -Kaufpreis 300.000 Euro
6% Grunderwerbsteuer
2% Notar und Gerichtskosten
3,57% Maklercourtage
= Gesamte Nebenkosten = 34.710 €